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Fragezeichen aus Dampf Foto: Xenia Hübner (CC-BY 2.0)

FAQ

Das Team von Farbsehschwaeche.de und der IFFarb bereiten im Folgenden medizinische und rechtliche Informationen zum Thema Farbsehschwächen, Farbenblindheit bzw. Farbsinnstörungen auf. Die nachfolgende Zusammenfassung stellt weder eine medizinische Beratung noch eine Rechtsberatung dar und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aktualität, Richtigkeit und Ausgewogenheit der Informationen kann nicht garantiert werden.

Eine medizinische Beratung durch Ärzte und qualifiziertes wissenschaftliches Personal kann nicht ersetzt werden. Wir empfehlen immer die Bestätigung der Diagnose Farbfehlsichtigkeit durch augenärztliches Personal.

Eine rechtliche Beratung kann nur durch qualifiziertes juristisches Personal erfolgen. Wenn Sie rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Farbsinnstörungen haben, empfehlen wir die Konsultation einer Anwaltskanzlei.

Die Autoren übernehmen keine Haftung für Unannehmlichkeiten oder Schäden, die sich aus der Anwendung der hier dargestellten Information ergeben.

Die Verbesserung des Farbsehens mit Farbkorrekturbrille ist stark von der individuellen Ausprägung der Farbsehschwäche abhängig und funktioniert am ehesten bei Menschen mit Grün-, Rot- und Blauschwäche und unter Tageslichtbedingungen. Es können keine neuen Farben erkannt werden und die Brillen helfen auch nicht dabei, einen Farbsehtest zu bestehen.

Ausführliche Informationen dazu gibt es im Artikel: Funktionieren Brillen für Farbfehlsichtige wirklich?

Ein Nachteilausgleich für Menschen mit einer Farbenblindheit/Farbsehschwäche/Rot-Grün-Schwäche ist uns nicht bekannt.

Ein Einzelhändler, Webshop oder Versandhändler mit einem spezifischen Produktportfolio für farbsehschwache Menschen ist uns nicht bekannt.

In nahezu allen Fällen ist eine Farbsinnstörung ererbt und von Geburt an ausgeprägt. In den meisten Fällen überspringt die Ausprägung mindestens eine Generation. Sie wird meist von farbsehschwachen Vätern an ihre Töchter vererbt. Vererben diese wiederum die Farbsinnstörung an ihre Söhne, kommt es zu einer Ausprägung.

Ausführliche Informationen dazu gibt es im Artikel: Wie entsteht Farbfehlsichtigkeit?

Grundsätzlich sollten Sie Farben nie als alleiniges Unterscheidungskriterium Nutzen. Zusätzlich können Sie zum Beispiel Symbole oder Text benutzen, auf einen ausreichenden Helligkeitskontrast achten oder sinnvolle Farbbenennungen nutzen.

Einen ausführlichen Ratgeber dazu gibt es im Artikel: Drei Regeln zum Farbsehschwäche-gerechten Gestalten.

Alle erblich bedingten Farbsinnstörungen gelten im Moment nicht als behandel- oder heilbar. Es gibt allerdings Ansätze, die Achromasie bzw. Achromatopsie mittels Gentherapien zu behandeln. Entsprechende Therapien befinden sich in frühen klinischen Erprobungsphasen.

Ausführliche Informationen dazu gibt es im Artikel: Wie entsteht Farbfehlsichtigkeit?

Die meisten Formen einer Farbsinnstörung werden nicht als Behinderung klassifiziert. Die vollständige Farbenblindheit, Achromasie bzw. Achromatopsie bildet hier eine Ausnahme und es kann ein Schwerbehindertengrad anerkannt werden, da diese meist mit einer reduzierten Sehschärfe einhergeht.

Die meisten Formen einer Farbsinnstörung werden nicht als eine Krankheit im klassischen Sinne angesehen. Die vollständige Farbenblindheit, Achromasie bzw. Achromatopsie bildet hier eine Ausnahme, da diese meist mit einer reduzierten Sehschärfe einhergeht.

Alle Farbsinnstörungen sind unter dem ICD-10 Code H53.5 zusammengefasst.

Ausführliche Informationen dazu gibt es in unseren Hintergrundartikeln.

In nahezu allen Fällen ist eine Farbsinnstörung ererbt und von Geburt an ausgeprägt. In sehr seltenen Ausnahmen kann der Verlust des Farbsinns andere Ursachen haben. Dies ist dann der Fall, wenn die Farbfehlsichtigkeit erst später im Leben auftritt. Wir empfehlen in diesem Fall unverzüglich einen Arzt aufzusuchen.

Ausführliche Informationen dazu gibt es im Artikel: Wie entsteht Farbfehlsichtigkeit?

Wenn Sie merken, dass Ihr Kind Probleme hat, bestimmte Farben voneinander zu unterscheiden, empfehlen wir früh einen Test zu machen. Üblicherweise sind die schwierigen Farbkombinationen Rot-Grün, Rot-Braun-Schwarz, Grün-Braun-Grau und in selteneren Fällen auch Blau-Gelb.

Der Erwerb des Kfz-Führerscheins in Deutschland ist nicht an das Farbsehvermögen gebunden. Eine Ausnahme bildet jedoch die Erlaubnis zur Beförderung von Personen und das Führen von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht über 3,5t.

Genauere Informationen dazu gibt es unter: Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV), Anlage 6 (zu den §§ 12, 48 Absatz 4 und 5), Anforderungen an das Sehvermögen.

Für die Lokführerausbildung ist ein ausreichendes Farbsehvermögen Voraussetzung. Menschen mit einer Farbsinnstörung kann je nach Ausprägung die Zulassung zur Ausbildung verwehrt werden.

Eine Übersicht über Berufe, die ein ausreichendes Farbsehvermögen voraussetzen, ist in Vorbereitung.

Es gibt für Piloten unterschiedliche Lizenzen. Für die Privatpilotenlizenz ist meist ein bestandener Laternentest Voraussetzung. Für die Verkehrspilotenlizenz ist die Untersuchung des Farbsehvermögens Teil der medizinischen Voruntersuchung. Je nach Ausprägung der Farbsinnstörung kann die Zulassung verweigert werden.

Die Tests zur Eignungsprüfung für Pilotenlizenzen sind hier aufgeführt: Tests zur Feststellung von Farbsehschwächen und Farbenblindheit.

Für die Ausbildung bei der Polizei ist ein ausreichendes Farbsehvermögen Voraussetzung. Menschen mit einer Farbsinnstörung kann je nach Ausprägung die Zulassung zur Ausbildung verwehrt werden. Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen landesspezifischen Verordnung (für Deutschland). Üblicherweise wir der Grad der Farbsinnstörung mittels Anomaloskop bestimmt.

Eine Übersicht über Berufe, die ein ausreichendes Farbsehvermögen voraussetzen, ist in Vorbereitung.

Für die Führung von Schiffen gibt es unterschiedliche Lizenzen bzw. Führerscheine. Ein ausreichendes Farbsehvermögen ist meist Voraussetzung zum Erwerb einer solchen Lizenz. Menschen mit einer Farbsinnstörung kann je nach Ausprägung die Zulassung zum Lizenzerwerb verwehrt werden.

Eine Übersicht über Berufe, die ein ausreichendes Farbsehvermögen voraussetzen, ist in Vorbereitung.

Die Tauglichkeit für den Militärdienst wird bei der Musterung festgestellt. Diese beinhaltet auch Tests zum Farbsehvermögen. Je nach Ausprägung einer Farbsinnstörung kann die Zulassung zu verschiedenen Laufbahnen verwehrt werden.

Eine Übersicht über Berufe, die ein ausreichendes Farbsehvermögen voraussetzen, ist in Vorbereitung.

Auch Frauen können von Farbsinnstörungen betroffen sein. Aufgrund der Genetik jedoch wesentlich seltener, nämlich nur mit etwa 0,5%.

Ausführliche Informationen dazu gibt es in unseren Hintergrundartikeln.

Auch Frauen können von Farbsinnstörungen betroffen sein. Aufgrund der Genetik jedoch wesentlich seltener, nämlich nur mit etwa 0,5%.

Ausführliche Informationen dazu gibt es in unseren Hintergrundartikeln.

Alle diese Begriffe werden als Farbfehlsichtigkeit bzw. Farbsinnstörung zusammengefasst.

Unter Farbsehschwäche fallen alle Farbsinnstörungen, bei denen die Betroffenen drei unterschiedliche Zapfentypen haben, diese jedoch in ihrer Sensitivität eingeschränkt oder im Absorptionsspektrum verschoben sind. Darunter fallen die Rotschwäche, die Grünschwäche und die Blauschwäche (je nach betroffenem Zapfentyp).

Als Farbenblindheit werden die Formen der Farbsinnstörung bezeichnet, bei denen mindestens ein Zapfentyp funktionsuntüchtig oder nicht vorhanden ist. Darunter fallen die Rotblindheit, die Grünblindheit, die Blaublindheit und die selteneren Formen Monochromasie und Achromasie.

Rot-Grün-Blindheit gibt es als eigene Farbsinnstörung nicht, ist aber die Zusammenfassung der Rotschwäche, Grünschwäche, Rotblindheit und Grünblindheit.

Ausführliche Informationen dazu gibt es in unseren Hintergrundartikeln.

Bestimmte Berufe erfordern ein ausreichendes Farbsehvermögen als Zulassungsvoraussetzung. Meistens wird dies über den Grad der Farbsinnstörung mittels eines Anomaloskop bestimmt. Eine Übersicht über Berufe, die ein ausreichendes Farbsehvermögen voraussetzen, ist in Vorbereitung.

Bestimmte Berufe erfordern ein ausreichendes Farbsehvermögen als Zulassungsvoraussetzung. Meistens wird dies über den Grad der Farbsinnstörung mittels eines Anomaloskop bestimmt. Eine Übersicht über Berufe, die ein ausreichendes Farbsehvermögen voraussetzen, ist in Vorbereitung.

Weltweit sind ca. 4,5 % der Menschen von einer Farbfehlsichtigkeit betroffen – Männer mit 8 % signifikant häufiger als Frauen mit 0,5 %.

Ausführliche Informationen dazu gibt es im Artikel: Wie entsteht Farbfehlsichtigkeit?

Es gibt mehrere verschiedene Testarten zur Feststellung von Farbsinnstörungen. Der wohl bekannteste ist der Ishiharatest mit Farbtafeln, auf denen man Zahlen identifizieren muss. Es gibt aber auch andere Ansätze mittels Legesteinen oder verschiedenfarbigen Lampen. Am genauesten ist das Anomaloskop.

Eine Zusammenfassung aller Testarten gibt es im Artikel: Tests zur Feststellung von Farbsehschwächen und Farbenblindheit.

Im Moment ist uns kein Bunt- oder Filzstiftsatz mit Farbnamenbeschriftung bekannt, der sich im deutschsprachigen Raum käuflich erwerben lässt.