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Flugzeugcockpit von Innen. Sicht hinter den Pilotensitzen auf das Instrumentenpanel Foto: Kārlis Dambrāns (https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.en)

Farbfehlsichtigkeit im Berufsleben - Berufe mit Anforderungen an das Farbsehvermögen

Eine Farbsinnstörung stellt für die Betroffenen zwar in der Regel keine schwerwiegende Beeinträchtigung oder gar Behinderung dar, kann aber dennoch die beruflichen Möglichkeiten einschränken. Bestimmte Berufe erfordern eine genaue Unterscheidung von Farben, meist aus Sicherheitsgründen. Deshalb gibt es eine Reihe von Berufen, für die Menschen mit einer Farbsehschwäche nicht zugelassen sind.

In diesem Artikel beleuchten wir die Berufe, für die farbfehlsichtige Menschen nicht zugelassen sind. Wir versuchen aufzuzeigen, in welchem konkreten Anwendungsfall eine Farbsinnstörung ein Problem darstellt und welche Regelungen jeweils gelten.

Polizei

Polizeiaufgaben in Deutschland unterliegen der Hoheit der Bundesländer. Dementsprechend sind auch die Regularien länderspezifisch. Die Feststellung einer Farbsinnstörung ist Teil der polizeiärztlichen Untersuchung bei der Einstellung. Üblicherweise wird dieser Test mit einer Variante des Ishihara-Tests durchgeführt. Wird dabei eine Farbfehlsichtigkeit festgestellt, kann zusätzlich der Schweregrad über ein Anomaloskop bestimmt werden.

Ein konkreter Fall, bei dem sich eine Einschränkung des Farbsehens auf die Polizeiarbeit auswirkt, ist uns aktuell nicht bekannt.

Zuletzt wurden in einigen Bundesländern die Anforderungen bezüglich des Farbsehens gelockert.

Pilotenausbildung

Sicherheit ist im Flugverkehr höchste Priorität. Vor allem im Sichtflug sind Lichtsignale ein wichtiges Element. Dies betrifft sowohl die Positionsbeleuchtung von Flugzeugen selbst, die Flugfeldbefeuerung, die Anflugwinkel-Indikatoren und die Instrumentierung im Cockpit. Deshalb ist die Prüfung auf eine Farbsinnstörung Teil des Einstellungstests für die Verkehrspilotenausbildung. Auch Privatpiloten müssen einen Nachweis über ihr Farbsehvermögen erbringen.

Prof. Dirk-Matthias Rose vom Flugmedizinische Zentrum AeMC FLYMED hat uns freundlicherweise die Zulassungsregeln zusammengefasst. Die rechtliche Grundlage bildet in Europa die EU Verordnung 2019/27. Der Abschnitt MED.B.075 behandelt die Farberkennung:

Prof. Rose führt dazu weiter aus: „Wer die Ishihara Tafeln nicht unter den vorgegebenen Testbedingungen sicher erkennen kann (15 Tafeln) muss zur Entscheidung an die Behörde verwiesen werden (in Deutschland also an das LBA Ref L6). Wenn er einen Normalbefund am Anomaloskop erreicht, kann durch die Behörde die Farbsicherheit festgestellt werden. Alternativ kann der CAD Test erfolgreich absolviert werden. Die ebenfalls noch aufgelisteten Lantern Testverfahren sind fast nur noch historisch, da diese Testverfahren kaum noch angeboten werden und die Lanterntests durch das Alter der Geräte weitgehend verschwinden.“

Fahrgastbeförderung (Bus, Taxi, Straßenbahn)

Berufe der Fahrgastbeförderung beziehen sich bei der Zulassung auf die Fahrerlaubnisverordnung. In der Fahrerlaubnisverordnung in Anlage 6, Ziffer 2.2.2 bzw. Ziffer 2.2.3.2.1 ist eine Rotblindheit oder Rotschwäche mit einem Anomalquotienten unter 0,5 ein Bewertungskriterium:

  • Ist die Fahrerlaubnis vor dem 31. Dezember 1998 erteilt worden, ist die „[…] Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: unzulässig“ (Ziffer 2.2.3.2.1).

  • Für eine später erteilte Fahrerlaubnis „[…] ist eine Aufklärung des Betroffenen über die mögliche Gefährdung erforderlich“ (Ziffer 2.2.2).

Über den Autor

Thomas Vogel stieß kurz nach der Gründung von Farbsehschwaeche.de dazu. Im normalen Leben ist er Ingenieur, wohnt ihn Herzogenaurach und möchte aktiv daran mitwirken, dass die Erfordernisse von Farbsehschwachen im täglichen Leben berücksichtigt werden. Bevor er in die Industrie wechselte, war er an der "Erlangen Graduate School in Advanced Optical Technologies" und kennt sich daher ein bisschen mit den physikalischen Hintergründen aus.